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   BVerwG, 01.02.1977 - III B 7.75   

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BVerwG, 01.02.1977 - III B 7.75 (https://dejure.org/1977,3219)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1977 - III B 7.75 (https://dejure.org/1977,3219)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1977 - III B 7.75 (https://dejure.org/1977,3219)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Frage des Vorliegens von wirtschaftlichem Eigentum bei Eigenbesitz - An die Abweichungsrüge zu stellenden Darlegungsanforderungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.02.1968 - III C 143.65

    Feststellung eines Kriegssachschadens an einem Einfamilienhaus -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1977 - 3 B 7.75
    Daß das Festhalten des Verkäufers an dem Eigentum aus Eigeninteresse grundsätzlich geeignet ist, den Eigenbesitz des Käufers zu hindern, ist jedenfalls nicht klärungsbedürftig, weil das ebenfalls bereits gefestigter Rechtsprechung entspricht (vgl. Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 143.65 - [ZLA 1968, 182, 183 mit weiteren Einweisen]).

    Eine Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 143.65 - ist weder dargetan noch ersichtlich.

  • BVerwG, 28.06.1961 - VIII CB 218.59
    Auszug aus BVerwG, 01.02.1977 - 3 B 7.75
    Die für eine Revisionszulassung maßgebende Abweichung darf nicht auf der Beurteilung des Einzelfalles beruhen, sondern muß in der Unvereinbarkeit der hinter der konkreten Rechtsanwendung stehenden Rechtssätze ihre Wurzel finden (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1961 - BVerwG VIII CB 218.59 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1977 - 3 B 7.75
    Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90, 91 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]]).
  • BVerwG, 06.07.1967 - III C 77.65

    Feststellung von Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem und

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1977 - 3 B 7.75
    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht auch von dem Urteil des Senats vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 77.65 - nicht ab.
  • BVerwG, 08.12.1966 - III C 140.65

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen in Ungarn - Ermittlung des Einheitswert

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1977 - 3 B 7.75
    Für das Betriebsvermögen sind die Regelungen der 6. FeststellungsDV maßgebend (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 140.65 -).
  • BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61

    Antrag auf Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1977 - 3 B 7.75
    Im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision müssen vom Beschwerdeführer die Tatsachen, die den behaupteten Verfahrensmangel ergeben, in der Beschwerdeschrift bezeichnet werden (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) oder jedenfalls in einem noch innerhalb der - hier am 20. Januar 1975 abgelaufenen - Beschwerdefrist (§ 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO) eingehenden weiteren Schriftsatz vorgetragen sein (vgl. Beschluß vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 39]).
  • BVerwG, 08.11.1973 - III B 104.71

    Voraussetzungen für die Annahme von Eigenbesitz im Sinne des § 11 Ziff. 4 StAnpG

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1977 - 3 B 7.75
    Im übrigen ist es weitgehend von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles abhängig, ob Eigenbesitz vorgelegen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 8. November 1973 - BVerwG III B 104.71 [ZLA 1974, 69]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 01.02.1977 - 3 B 7.75
    Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90, 91 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]]).
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